Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Sachsen

Auftraggeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz – Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMGI)
Laufzeit
April 2018 bis Juli 2019
Projektskizze
Mit der Ratifizierung des Europaratübereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (‚Istanbul-Konvention‘) am 12.10.2017 hat sich Deutschland verpflichtet, das bestehende Hilfesystem bedarfsgerecht zu gestalten und weiterzuentwickeln. Unter dieser Maßgabe wurde ein Bundesmodellprojekt ‚Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ initiiert, an dem das Land Sachsen als eines von fünf Bundesländern beteiligt war. Über das Modellprojekt sollen Instrumente entwickelt und in der Praxis erprobt werden, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser an den Bedarf der von Gewalt Betroffenen anpassen können.
Handlungsleitend sollten die Leitfragen sein, die sich aus den Anforderungen der Istanbul-Konvention ergeben:
»        Erhalten alle Gewaltbetroffenen zeitnah Schutz und Hilfe?
»        Welche Angebote brauchen Frauen, Männer und Kinder in unterschiedlichen Situationen?
»        Welche Hemmnisse und Hürden des Zugangs müssen abgebaut werden?
»        Wie unterschiedlich sind die Bedarfe im ländlichen Raum, Mittelzentren und Großstädten?
»        Wie kann das Hilfesystem (hieran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden?
 
Entsprechend hat das Land Sachsen ein Projekt ‚Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Sachsen‘ ausgeschrieben, dass von IRIS e. V. Dresden umgesetzt wurde. Über das sächsische Modellprojekt sollte im Wesentlichen ein Monitoring entwickelt werden, das eine einheitliche qualifizierte Datengrundlage für einen abgestimmten Planungsprozess zwischen dem Land Sachsen, den Landkreisen sowie kreisfreien Städten und den Einrichtungen des Schutz- und Unterstützungssystems schafft. Auf der Basis dieses Datensystems sollen künftig valide Aussagen zum Stand und zur bedarfsgerechten Entwicklung des Hilfesystems im Kontext häuslicher Gewalt getroffen werden können.

Aus Ziel und Auftrag des Projekts wurden entsprechend vier Strukturelemente durch den Auftraggeber bereits im Vorfeld markiert, die es umzusetzen bzw. zu erarbeiten galt:
»        Monitoringkonzept mit planungsrelevanten Kriterien und Indikatoren als Endprodukt
»        Abfrageinstrument zur Erfassung der entsprechenden Daten für das Monitoring bei den Einrichtungen
»        Regionale Steckbriefe und Sachsensteckbrief, die die planungsrelevanten Daten für die einzelnen Regionen bzw. Landkreise und kreisfreien Städte und zusammenführend für Sachsen aufbereitet dokumentieren
»        Expert_innengespräche in den Regionen unter breiter Beteiligung der Akteur_innen des Handlungsfelds zur Diskussion der aufbereiteten Daten und des Monitoringkonzepts
 
Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert Ausgangslage, Zielstellung, Umsetzungsschritte und insbesondere die Ergebnisse aus dem sächsischen Modellprojekt. Wesentliche Anlage zum Bericht ist ein umfassendes Monitoring-Handbuch, das die erarbeiteten Kriterien und Indikatoren enthält.

Diese Maßnahmen wurden mitfinanziert durch Steuermittel auf der
Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Ansprechpartner
Rohr, Pia
Dipl.-Päd.

Weber, Anja