Wissenschaftliche Prozessbegleitung der Umsetzung der Istanbulkonvention in der Landeshauptstadt Dresden
Das 2017 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) trat für das Bundesgebiet zum 1. Februar 2018 in Kraft. Damit verbunden sind verbindliche Normen und Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (und Männer) sowie zum Schutz von Frauen (und Männern), die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
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