Wissenschaftliche Prozessbegleitung der Umsetzung der Istanbulkonvention in der Landeshauptstadt Dresden

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Auftraggeber
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Stadt Dresden
Laufzeit
Mai 2021 – Februar 2024
Projektskizze
Das 2017 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) trat für das Bundesgebiet zum 1. Februar 2018 in Kraft. Damit verbunden sind verbindliche Normen und Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (und Männer) sowie zum Schutz von Frauen (und Männern), die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Die Stadt Dresden plant eine Kapazitätserweiterung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung (FKSE) und will diesen quantitativen Ausbau eng verzahnen mit einer neuen konzeptionellen Ausrichtung dieses Schutz- und Unterstützungsangebots.

Das Vorhaben soll partizipativ, systemisch und vernetzt geplant und umgesetzt werden. Um diesem komplexen Anspruch gerecht zu werden, wurde IRIS e.V. für die wissenschaftliche Prozessbegleitung gewonnen und soll insbesondere die Beteiligung aller relevanten Akteur*innen sichern, den Arbeitsprozess strukturieren, konkrete fachliche Aufgaben übernehmen und die Kommunikation transparent halten. Durch die Prozessbegleitung sollen auch die Ergebnisse des Prozesses der Konzeptionierung und Etablierung neuer Ansätze im Frauenschutz dokumentiert und schlussendlich als eine Rahmenkonzeption für die FKSE der Stadt Dresden partizipativ aufbereitet werden.

Ansprechpartner*in
Pia Rohr

Rohr, Pia
Dipl.-Päd.