Auftraggeber |
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) |
Laufzeit |
1.1.2021 – 30.6.2021 |
Kontakt |
eva-msw[at]iris-ev.de |
Projektskizze |
Im Jahre 2017 wurde vom seinerzeit für den Gewaltschutz in Sachsen zuständigen Ressort (SMGI) das Modellprojekt «Sächsische Männerschutzwohnungen» (MSW) initiiert. Im Zuge dessen wurden zunächst in Leipzig und Dresden jeweils Schutzwohnungen mit drei Unterbringungsplätzen eingerichtet, die – als Modellprojekt ausgewiesen – für einen begrenzten Zeitraum und auf der Grundlage der «Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit» gefördert wurden. Im Jahr 2019 erfolgte dann eine kapazitäre und geografische Erweiterung mit drei weiteren Plätzen an zwei Einzelstandorten in Plauen.
Das Pilotprojekt zielt darauf ab, den (vermuteten) Besonderheiten des Schutzbedarfs für von häuslicher Gewalt betroffene Männer Rechnung zu tragen sowie den Betrieb derartiger Einrichtungen in der Praxis zu erproben. Insofern mit der Realisierung der MSW tatsächlich Neuland betreten wurde, es also keine (gesicherten) Erfahrungswerte gab, wurden Maßgaben für fachliche Standards wie auch in Bezug auf Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen aus anderen Maßnahmen, insbesondere der Förderung von sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen (FKSE), adaptiert. Bedarfsgerechte Maßnahmen des Gewaltschutzes für Männer* können, entsprechend der identifizierten Mängel bezüglich des Erkenntnisstandes zu geschlechtsspezifischer häuslicher Gewalt und Gesundheitsfolgen für Männer, derzeit fast überwiegend nur aus der Praxis der Modellprojekte gewonnen werden. Insofern soll die geplante Evaluation empirische Daten, die aus der praktischen Arbeit im Bereich von Männerschutz und -beratung gewonnen wurden, systematisieren und abstrahieren sowie sie wieder in den politischen Entscheidungsprozess über bedarfsgerechte Förderung entsprechender Projekte einspeisen. Das heißt, dass die Maßnahmen und Maßgaben für den Betrieb der MSW auf ihre Praktikabilität wie auch ihren Erfolg hin zu prüfen sind. Eine entsprechende Einschätzung soll es gestatten, dass – nach Auslaufen der Modellförderphase – der Richtliniengeber wie auch die Bewilligungsbehörde fundiert darüber entscheiden können, ob bzw. wie eine Integration der Einrichtungen in die Regelförderung (z.B. Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) erfolgen kann. Der Evaluationsbericht kann hier heruntergeladen werden. |
Ansprechpartnerin |
Weber, Anja
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