Mitarbeiterinnen von IRIS e.V. sind Teil eines Netzwerks von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die seit Jahren zu geschlechtsbezogener Gewalt, Intervention und Prävention sowie zu Hilfestrukturen für Betroffene und zur Arbeit mit Gewaltausübenden forschen. Dieses Netzwerk hat eine „Wissenschaftliche Stellungnahme und Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes“ verfasst, in der bisherige Forschungsbefunde zu den im Gewalthilfegesetz angesprochenen Anforderungen zusammengestellt und daraus Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes abgeleitet werden. Die Stellungnahme richtet sich an Politik und Verwaltungen der Bundesländer und Kommunen, Fachverbände und die interessierte Öffentlichkeit.
Wir begrüßen, dass mit dem Gewalthilfegesetz (GewHG) vom 24. Februar 2025 eine bundesgesetzliche Grundlage für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geschaffen wurde. Bisher wird ein großer Teil des Gewalthilfesystems durch die Kommunen finanziert. Bis Ende 2026 müssen nun die Länder landesrechtliche Grundlagen dafür schaffen, ab 2027 die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das Gewalthilfesystem zu übernehmen. In den Ländern wird mit Hochdruck an dieser großen Umstrukturierungsaufgabe gearbeitet. Zugleich schreitet die Zeit schnell voran und in vielen Ländern fehlen den Trägern der Fachberatungsstellen und Frauenhäuser noch klare Aussagen dazu, wie die Länder ab dem 1. Januar 2027 das Hilfesystem finanzieren und wohin sie es entwickeln wollen.
Das Netzwerk will mit seinen Empfehlungen einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion um Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt leisten und die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Befunde unterstützen.
Über diesen Link können Sie auf die Stellungnahme zugreifen. [.pdf-Datei, 822 KB]